Rechtsstand 20. September 2026

KI-Schulung Pflicht: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Artikel 4 verlangt Maßnahmen zur Unterstützung der KI-Kompetenzentwicklung. Ein bestimmter Kurs, ein Zertifikat oder ein einheitliches individuelles Niveau sind nicht vorgeschrieben. Wir erklären die aktuelle Rechtslage und zeigen eine umsetzbare Schulungsmaßnahme.

  • Artikel 4 neu gefasst seit 27.07.2026
  • Kontextbezogene Maßnahmen statt Einheitsniveau
  • Kein pauschales 35-Mio.-Bußgeld für Art. 4
  • 60-Minuten-Schulung als mögliche Maßnahme
27.07.2026
Art. 4 neu gefasst
60 Min.
bis zum Zertifikat
3,3 Mio.
betroffene Unternehmen
100 %
online & dokumentiert
Die Pflicht im Klartext

Wer ist zur KI-Schulung verpflichtet?

Artikel 4 richtet sich an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Sie müssen Maßnahmen zur Unterstützung der Kompetenzentwicklung ihres mit KI befassten Personals und weiterer in ihrem Auftrag tätiger Personen ergreifen.

Die Verordnung schreibt dafür keinen bestimmten Kurs, kein Zertifikat und kein einheitliches Kompetenzniveau für jede Person vor. Entscheidend sind technische Kenntnisse, Erfahrung, Bildung, Nutzungskontext und betroffene Personen.

Eine dokumentierte Schulung kann Teil des Maßnahmenpakets sein. Ob sie allein passt, hängt vom konkreten KI-Einsatz ab. Artikel 4 selbst ist nicht pauschal mit 35 Mio. Euro bebußt.

Häufige Irrtümer

Was viele über die Pflicht falsch verstehen

01

„Nur für große Firmen“

Falsch. Die Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße.

02

„Nur für KI-Entwickler“

Falsch. Auch reine Nutzer von KI-Tools sind betroffen.

03

„Ein Kurs ist zwingend“

Falsch. Artikel 4 lässt die geeignete Maßnahme offen; Schulungen sind eine mögliche Form.

04

„Alte Fassung gilt weiter“

Falsch. Artikel 4 wurde mit Wirkung vom 27.07.2026 neu gefasst.

05

„Betrifft uns nicht“

Selten zutreffend — fast jedes Unternehmen nutzt heute KI.

06

„Kostet zu viel Zeit“

Falsch. Die Schulung dauert nur rund 60 Minuten.

Vorteile

Warum Unternehmen auf uns setzen

Klarheit

Eindeutige Antwort auf die Frage nach der Pflicht.

Sofort umsetzbar

Schulung und Teilnahme-Nachweis am selben Tag.

Aktuell

Inhalte an der Neufassung von Artikel 4 ausgerichtet.

Dokumentiert

Zertifikat als interner Beleg der Teilnahme.

Preise

Faire Preise, pro Mitarbeiter

MonatlichJährlich−15 %

Basis

Die kompakte Grundschulung für kleine Teams.

29 €/ pro Mitarbeiter
  • 60-minütige Online-Schulung nach Art. 4 EU-KI-VO
  • Personalisiertes Zertifikat (PDF)
  • Wissensabfrage mit Nachweis
  • DSGVO-konform, Hosting in Deutschland
  • Sofort startklar, ohne Installation
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Für Unternehmen, die zentral nachweisen müssen.

49 €/ pro Mitarbeiter
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Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Seit wann gilt die neue Fassung von Artikel 4?
Die Verordnung (EU) 2026/1744 wurde am 24. Juli 2026 veröffentlicht; die Neufassung ist seit 27. Juli 2026 anwendbar.
Gilt Artikel 4 auch für Kleinunternehmen?
Artikel 4 enthält keine pauschale Ausnahme nach Unternehmensgröße. Relevant sind die Rollen als Anbieter oder Betreiber und der konkrete KI-Einsatz.
Was passiert, wenn ich keine Schulung durchführe?
Ein bestimmter Kurs ist nicht vorgeschrieben. Ohne angemessene Kompetenzmaßnahmen steigen jedoch Fehl-, Datenschutz- und Compliance-Risiken. Artikel 4 selbst löst nicht pauschal das 35-Mio.-Euro-Bußgeld aus.
Wie schnell lässt sich eine Maßnahme umsetzen?
Die Online-Schulung dauert rund 60 Minuten und erzeugt sofort einen dokumentierten Teilnahme-Nachweis. Weitere Maßnahmen können je nach Kontext nötig oder sinnvoll sein.

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