Rechtsrahmen

Artikel 4 EU-KI-VO: aktuelle Fassung seit 27. Juli 2026

Die Verordnung (EU) 2026/1744 hat Artikel 4 neu gefasst. Anbieter und Betreiber müssen Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung von KI-Kompetenz ergreifen. Ein bestimmtes oder „ausreichendes“ individuelles Niveau, ein formaler Kurs oder ein Zertifikat sind nicht vorgeschrieben.

9 Min. LesezeitAktualisiert am 20. September 2026

Was änderte der Digital Omnibus an Artikel 4?

Die Verordnung (EU) 2026/1744 wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am dritten Tag danach, dem 27. Juli 2026, in Kraft. Artikel 1 Nummer 5 fasste Artikel 4 der KI-Verordnung neu.

Die operative Vorgabe lautet nun, Maßnahmen zu ergreifen, um die Entwicklung von KI-Kompetenz beim befassten Personal und bei weiteren im Auftrag tätigen Personen zu unterstützen. Damit ist die frühere Formulierung, nach besten Kräften ein ausreichendes Maß sicherzustellen, überholt.

Die Europäische Kommission stellt ausdrücklich klar, dass kein spezifisches oder ausreichendes individuelles Kompetenzniveau garantiert werden muss. Entscheidend ist ein nachvollziehbarer, kontextbezogener Maßnahmenansatz.

Rechtsstand 20. September 2026

Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung bleiben erforderlich. Artikel 4 schreibt aber weder ein bestimmtes individuelles Niveau noch pauschal einen formalen Kurs, eine Prüfung oder ein Zertifikat vor.

An wen richtet sich Artikel 4?

Artikel 4 richtet sich an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Betreiber sind Organisationen oder Personen, die ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich einsetzen; rein persönliche, nicht berufliche Nutzung ist davon zu unterscheiden.

Die Maßnahmen betreffen Personal und andere Personen, die im Auftrag des Anbieters oder Betreibers mit Betrieb oder Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Das kann je nach Organisation Beschäftigte, freie Mitarbeitende oder beauftragte Dienstleister einschließen.

Artikel 4 enthält keine pauschale Ausnahme allein wegen geringer Unternehmensgröße. Welche Maßnahmen angemessen sind, hängt jedoch immer vom konkreten KI-Einsatz und Umfeld ab.

Welche Kriterien müssen Unternehmen berücksichtigen?

Die aktuelle Fassung nennt technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und Schulung der befassten Personen. Außerdem sind der Kontext der KI-Nutzung sowie die Personen zu berücksichtigen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden.

Eine Marketingkraft mit einem Textassistenten hat einen anderen Kompetenzbedarf als Personal, das KI-gestützte Entscheidungen mit erheblichen Auswirkungen vorbereitet. Artikel 4 verlangt deshalb keinen Einheitskurs und kein identisches Niveau für alle.

Eine Bestandsaufnahme der Systeme, Aufgaben, Nutzergruppen und möglichen Auswirkungen schafft eine sachliche Grundlage für passende Maßnahmen.

  • Technische Kenntnisse und praktische Erfahrung.
  • Ausbildung und bereits absolvierte Schulungen.
  • Kontext, Zweck und mögliche Auswirkungen der KI-Nutzung.
  • Personen und Gruppen, bei denen das System eingesetzt wird.

Welche Maßnahmen kommen in Betracht?

Artikel 4 lässt die Form der Maßnahmen offen. Je nach Kontext kommen Grundlagen- oder Rollenschulungen, praktische Einweisungen, Nutzungsrichtlinien, betreute Übungen, Informationsmaterialien und regelmäßige Aktualisierungen in Betracht.

Eine Online-Schulung kann Grundlagen strukturiert vermitteln. Bei komplexen oder risikoreichen Einsätzen können zusätzliche systemspezifische Einweisungen, Übungen und fachliche Kontrollen sinnvoll sein.

Die Auswahl sollte auf den tatsächlichen Bedarf reagieren. Eine Teilnahme an einem Kurs garantiert daher nicht automatisch, dass alle Anforderungen des konkreten Einsatzkontexts abgedeckt sind.

Sind Zertifikat oder Schulungsregister vorgeschrieben?

Artikel 4 enthält keine ausdrückliche universelle Pflicht zu einem Zertifikat, einem bestimmten Lerntest oder einem zentralen Schulungsregister. Ebenso schreibt er keine formale Kursdauer vor.

Dokumentation kann dennoch praktisch nützlich sein: Sie schafft intern Überblick darüber, welche Maßnahmen wann, für wen und mit welchen Inhalten umgesetzt wurden. Ein Teilnahme-Zertifikat belegt dabei die absolvierte Schulung, nicht automatisch ein gesetzlich garantiertes Kompetenzniveau.

Unternehmen sollten Dokumentation sachlich beschreiben und keine behördliche Anerkennung, ISO-Zertifizierung oder vollständige Rechtssicherheit behaupten, sofern diese nicht tatsächlich belegt ist.

Drohen für Artikel 4 pauschal 35 Millionen Euro Bußgeld?

Nein. Der Höchstrahmen von 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes in Artikel 99 betrifft verbotene KI-Praktiken nach Artikel 5. Er darf nicht pauschal als unmittelbare Sanktion für fehlende Artikel-4-Schulungen dargestellt werden.

Fehlende Kompetenzmaßnahmen können gleichwohl praktische und rechtliche Risiken erhöhen. Fehler beim KI-Einsatz können beispielsweise Datenschutz-, Transparenz- oder besondere Betreiberpflichten berühren; Folgen richten sich dann nach der tatsächlich verletzten Vorschrift und dem Einzelfall.

Auch eine persönliche Haftung der Geschäftsleitung folgt nicht automatisch aus Artikel 99. Fragen der Organ- oder zivilrechtlichen Haftung hängen von den konkreten Umständen und dem anwendbaren Recht ab.

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Muss jedes Unternehmen einen formalen KI-Kurs durchführen?
Nein. Artikel 4 verlangt Maßnahmen zur Unterstützung der Kompetenzentwicklung, schreibt aber weder einen bestimmten Kurs noch eine feste Dauer oder Prüfung vor.
Muss ein ausreichendes individuelles Kompetenzniveau garantiert werden?
Nein. Die Europäische Kommission erläutert zur aktuellen Fassung ausdrücklich, dass kein spezifisches oder ausreichendes individuelles Niveau garantiert werden muss.
Ist ein Zertifikat nach Artikel 4 vorgeschrieben?
Nein. Ein Teilnahme-Zertifikat kann eine Schulungsmaßnahme dokumentieren, ist aber keine ausdrücklich vorgeschriebene Form und garantiert nicht automatisch die Erfüllung aller kontextabhängigen Anforderungen.
Was sollen Maßnahmen berücksichtigen?
Technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und Schulung, den Nutzungskontext sowie die Personen, bei denen das KI-System eingesetzt wird.

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