Praxisratgeber

Was passiert, wenn mein Unternehmen keine KI-Schulung durchführt?

Ein bestimmter Kurs ist nach Artikel 4 nicht vorgeschrieben. Unternehmen müssen aber geeignete Maßnahmen zur Unterstützung der KI-Kompetenzentwicklung ergreifen. Bleiben Maßnahmen aus, steigen operative und rechtliche Folgerisiken; ein pauschales 35-Millionen-Euro-Bußgeld folgt daraus nicht.

8 Min. LesezeitAktualisiert am 20. September 2026

Bedeutet keine Schulung automatisch einen Verstoß?

Nicht automatisch. Artikel 4 in der seit 27. Juli 2026 geltenden Fassung schreibt keinen bestimmten Kurs vor. Anbieter und Betreiber müssen Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung von KI-Kompetenz zu unterstützen.

Ob andere Maßnahmen ohne formale Schulung ausreichen, hängt von technischen Kenntnissen, Erfahrung, Bildung, Nutzungskontext und betroffenen Personen ab. Bei breiter Nutzung generativer KI kann eine strukturierte Grundlagenschulung ein naheliegender Baustein sein.

Welche Folgen können fehlende Kompetenzmaßnahmen haben?

Ohne passende Maßnahmen erkennen Beschäftigte fehlerhafte Ausgaben, Verzerrungen, Datenschutzprobleme oder Grenzen eines Systems möglicherweise zu spät. Das kann Fehlentscheidungen, Datenabflüsse, Diskriminierung, Vertragsprobleme oder Reputationsschäden begünstigen.

Bei regulierten oder sensiblen Einsätzen können zusätzlich konkrete Transparenz-, Aufsichts-, Datenschutz- oder Hochrisiko-Pflichten betroffen sein. Die Rechtsfolge richtet sich dann nach der jeweils verletzten Vorschrift und den Umständen.

Auch intern fehlt ohne Dokumentation häufig der Überblick, welche Personen welche Einweisung erhalten haben. Dokumentation ist deshalb nützlich, obwohl Artikel 4 keine universelle Form oder ein Zertifikat vorschreibt.

Drohen ohne KI-Schulung 35 Millionen Euro Bußgeld?

Nein, nicht pauschal. Der Höchstrahmen von 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes nach Artikel 99 ist verbotenen KI-Praktiken nach Artikel 5 zugeordnet.

Artikel 4 selbst darf nicht mit diesem Höchstrahmen gleichgesetzt werden. Kommt es zu einem gesonderten, sanktionierten Verstoß, beurteilt die zuständige Behörde den konkreten Tatbestand und Einzelfall.

Auch eine persönliche Haftung der Geschäftsführung folgt nicht automatisch aus Artikel 99. Sie hängt von konkreter Pflichtverletzung, anwendbarem nationalem Recht und weiteren Umständen ab.

Was sollte ein Unternehmen jetzt tun?

Erfassen Sie zunächst Systeme, Anwendungsfälle und Nutzergruppen. Bewerten Sie dann vorhandenes Wissen, mögliche Auswirkungen und die Personen, bei denen die Systeme eingesetzt werden.

Wählen Sie passende Maßnahmen: etwa Grundlagentraining, systemspezifische Einweisung, Richtlinie, Übung oder Auffrischung. Halten Sie intern nachvollziehbar fest, welche Maßnahme aus welchem Grund gewählt und durchgeführt wurde.

Prüfen Sie regelmäßig, ob neue Systeme, geänderte Aufgaben oder neue Risiken Anpassungen erfordern. Ein Teilnahme-Zertifikat dokumentiert eine Schulung, ersetzt aber nicht die kontextbezogene Gesamtbewertung.

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Ist ein Online-Kurs zwingend?
Nein. Artikel 4 legt die Form der Maßnahmen nicht fest. Ein Online-Kurs kann je nach Einsatz eine geeignete Maßnahme oder ein Baustein sein.
Reicht eine einmalige Schulung?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Maßgeblich sind Kontext, vorhandenes Wissen, Änderungen an Systemen und die betroffenen Personen.
Muss ich ein Zertifikat vorlegen können?
Artikel 4 enthält keine universelle Zertifikatspflicht. Ein Teilnahme-Zertifikat kann die interne Nachvollziehbarkeit einer Schulungsmaßnahme unterstützen.

KI-Kompetenz gezielt entwickeln

Unterstützen Sie Ihr Team mit einer dokumentierten Schulungsmaßnahme. Ergänzen Sie diese passend zu den eingesetzten KI-Systemen, Aufgaben und Risiken.