Rechtsstand 20. September 2026

KI-Schulungspflicht: Für wen, ab wann und welche Folgen?

Was bedeutet die KI-Schulungspflicht für Unternehmen? Artikel 4 verlangt von Anbietern und Betreibern Kompetenzmaßnahmen, aber keinen bestimmten Kurs. Dieser Ratgeber klärt, wen die Anforderung betrifft, welche Fassung seit wann gilt und welche Folgen fehlende Maßnahmen haben können.

  • Artikel 4 neu gefasst seit 27.07.2026
  • Kontextbezogene Maßnahmen statt Einheitsniveau
  • Kein pauschales 35-Mio.-Bußgeld für Art. 4
  • Schulung als möglicher Baustein, nicht als Pflichtformat
27.07.2026
Art. 4 neu gefasst
60 Min.
bis zum Zertifikat
Jede Größe
Unternehmen, deren Beschäftigte KI nutzen
100 %
online & dokumentiert
Die Pflicht im Klartext

Wer ist zur KI-Schulung verpflichtet?

Artikel 4 richtet sich an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Sie müssen Maßnahmen zur Unterstützung der Kompetenzentwicklung ihres mit KI befassten Personals und weiterer in ihrem Auftrag tätiger Personen ergreifen.

Die Verordnung schreibt dafür keinen bestimmten Kurs, kein Zertifikat und kein einheitliches Kompetenzniveau für jede Person vor. Entscheidend sind technische Kenntnisse, Erfahrung, Bildung, Nutzungskontext und betroffene Personen.

Rein persönliche, nicht berufliche Nutzung ist davon zu unterscheiden. Eine dokumentierte Schulung kann Teil des betrieblichen Maßnahmenpakets sein; ob sie allein passt, hängt vom konkreten KI-Einsatz ab.

Ab wann gilt die Anforderung an Kompetenzmaßnahmen?

Für die aktuelle Einordnung ist die seit 27. Juli 2026 geltende Neufassung von Artikel 4 maßgeblich. Die Verordnung (EU) 2026/1744 wurde am 24. Juli 2026 veröffentlicht und trat am dritten Tag danach in Kraft.

Die Änderung hebt Kompetenzmaßnahmen nicht auf: Anbieter und Betreiber müssen die Entwicklung von KI-Kompetenz unterstützen. Ein bestimmter Kurs oder ein garantiertes individuelles Niveau ist dafür nicht vorgeschrieben.

Welche Folgen können fehlende Kompetenzmaßnahmen haben?

Ohne passende Maßnahmen erkennen Beschäftigte fehlerhafte Ausgaben, Verzerrungen, Datenschutzprobleme oder Grenzen eines Systems möglicherweise zu spät. Das kann Fehlentscheidungen, Datenabflüsse, Diskriminierung, Vertragsprobleme oder Reputationsschäden begünstigen.

Bei regulierten oder sensiblen Einsätzen können zusätzlich konkrete Transparenz-, Aufsichts-, Datenschutz- oder Hochrisiko-Pflichten betroffen sein. Die Rechtsfolge richtet sich dann nach der jeweils verletzten Vorschrift und den Umständen.

Auch intern fehlt ohne Dokumentation häufig der Überblick, welche Personen welche Einweisung erhalten haben. Dokumentation ist deshalb nützlich, obwohl Artikel 4 keine universelle Form oder ein Zertifikat vorschreibt.

Drohen ohne KI-Schulung 35 Millionen Euro Bußgeld?

Nein, nicht pauschal. Der Höchstrahmen von 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes nach Artikel 99 ist verbotenen KI-Praktiken nach Artikel 5 zugeordnet.

Artikel 4 selbst darf nicht mit diesem Höchstrahmen gleichgesetzt werden. Kommt es zu einem gesonderten, sanktionierten Verstoß, beurteilt die zuständige Behörde den konkreten Tatbestand und Einzelfall.

Auch eine persönliche Haftung der Geschäftsführung folgt nicht automatisch aus Artikel 99. Sie hängt von konkreter Pflichtverletzung, anwendbarem nationalem Recht und weiteren Umständen ab.

Quellen & offizielle Rechtstexte

Redaktionelle Einordnung. Keine individuelle Rechtsberatung.

Häufige Irrtümer

Was viele über die Pflicht falsch verstehen

01

„Nur für große Firmen“

Falsch. Die Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße.

02

„Nur für KI-Entwickler“

Falsch. Auch reine Nutzer von KI-Tools sind betroffen.

03

„Ein Kurs ist zwingend“

Falsch. Artikel 4 lässt die geeignete Maßnahme offen; Schulungen sind eine mögliche Form.

04

„Alte Fassung gilt weiter“

Falsch. Artikel 4 wurde mit Wirkung vom 27.07.2026 neu gefasst.

05

„Jede Person muss dasselbe Niveau erreichen“

Nein. Die Neufassung verlangt kein garantiertes individuelles Kompetenzniveau.

06

„Ohne Kurs automatisch 35 Mio. Euro Bußgeld“

Nein. Dieser Höchstrahmen betrifft verbotene Praktiken nach Artikel 5, nicht pauschal Artikel 4.

Vorteile

Warum Unternehmen auf uns setzen

Klarheit

Eindeutige Antwort auf die Frage nach der Pflicht.

Sofort umsetzbar

Schulung und Teilnahme-Nachweis am selben Tag.

Aktuell

Inhalte an der Neufassung von Artikel 4 ausgerichtet.

Dokumentiert

Zertifikat als interner Beleg der Teilnahme.

Preise

Faire Preise, pro Mitarbeiter

Angebote und Lizenzpreise

Einmalige Lizenzen mit 12 Monaten Zugang ab Freischaltung. Eine automatische Verlängerung ist möglich, standardmäßig jedoch deaktiviert und kann auf Wunsch je Kunde aktiviert werden.

Staffelpreis ab 10 Lizenzen

Basisschulung KI-Kompetenz

Für alle Mitarbeitenden, die KI im Arbeitsalltag nutzen.

ab26 €pro Lizenz, einmalig

Ab 26 Euro netto je Lizenz, 49 Euro bei 1 bis 9 Lizenzen. 26 Euro gelten bei 100–249 Lizenzen. Ab 250 Lizenzen individuelles Angebot.

Nur für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Keine Verträge mit Verbrauchern.

Alle Preise verstehen sich netto in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese auszuweisen ist. Derzeit wird die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG angewendet; es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

  • 60-minütige Online-Schulung nach Art. 4 EU-KI-VO
  • Personalisiertes Teilnahme-Zertifikat (PDF)
  • Wissensabfrage mit Einzelnachweis
  • Kompetenz-Nachweis zum Unternehmensschulungsstand als PDF, manuell abrufbar
  • Erinnerungen durch Administratoren manuell versendbar
  • 12 Monate Zugang ab Freischaltung
  • Staffelpreis nach Gesamtmenge der Bestellung
  • DSGVO-konform, AVV nach Art. 28 DSGVO; nur für den Nachweis notwendige Daten
Basisschulung bestellen

Management-Schulung

Für Geschäftsführung und Führungskräfte mit KI-Verantwortung.

199 €pro Person, einmalig

Einmalig pro Person, 12 Monate Zugang. Ab 10 Personen individuelles Angebot.

Nur für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Keine Verträge mit Verbrauchern.

Alle Preise verstehen sich netto in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese auszuweisen ist. Derzeit wird die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG angewendet; es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

  • Governance, Haftung & Organisationspflichten
  • Zwei Teile mit jeweils eigenem Teilnahme-Zertifikat (PDF)
  • Kompetenz-Nachweis zum Unternehmensschulungsstand als PDF, manuell abrufbar
  • Erinnerungen durch Administratoren manuell versendbar
  • 12 Monate Zugang ab Freischaltung
  • 1–9 Personen online bestellbar
  • Ab 10 Personen individuelles Angebot
Management bestellen

Unternehmenslösung

Zusätzliche Begleitung für Organisationen auf individuelle Vereinbarung; keine dritte Lizenzart.

Auf Anfrage

Einführung und Einrichtung, jährliche Nachweiszusammenstellung und feste Ansprechpartnerin werden zusätzlich vereinbart. Schulungsübersicht, Kompetenz-Nachweis als PDF und manuelle Erinnerungen sind bereits im Standard enthalten.

Nur für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Keine Verträge mit Verbrauchern.

Alle Preise verstehen sich netto in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese auszuweisen ist. Derzeit wird die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG angewendet; es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

  • Kompetenz-Nachweis als PDF und manuelle Erinnerungen wie im Standard enthalten
  • Einführung und Einrichtung durch uns
  • Jährliche Zusammenstellung der Schulungsnachweise für die eigene Dokumentation
  • Feste Ansprechpartnerin
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Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Seit wann gilt die neue Fassung von Artikel 4?
Die Verordnung (EU) 2026/1744 wurde am 24. Juli 2026 veröffentlicht; die Neufassung ist seit 27. Juli 2026 anwendbar.
Gilt Artikel 4 auch für Kleinunternehmen?
Artikel 4 enthält keine pauschale Ausnahme nach Unternehmensgröße. Relevant sind die Rollen als Anbieter oder Betreiber und der konkrete KI-Einsatz.
Was passiert, wenn ich keine Schulung durchführe?
Ein bestimmter Kurs ist nicht vorgeschrieben. Ohne angemessene Kompetenzmaßnahmen steigen jedoch Fehl-, Datenschutz- und Compliance-Risiken. Artikel 4 selbst löst nicht pauschal das 35-Mio.-Euro-Bußgeld aus.
Sind auch freie Mitarbeitende oder Dienstleister erfasst?
Die Maßnahmen betreffen auch weitere Personen, die im Auftrag des Anbieters oder Betreibers mit Betrieb oder Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Entscheidend sind die tatsächliche Aufgabe und der Einsatzkontext.
Ist ein Online-Kurs zwingend?
Nein. Artikel 4 legt die Form der Maßnahmen nicht fest. Ein Online-Kurs kann je nach Einsatz eine geeignete Maßnahme oder ein Baustein sein.
Reicht eine einmalige Schulung?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Maßgeblich sind Kontext, vorhandenes Wissen, Änderungen an Systemen und die betroffenen Personen.
Muss ich ein Zertifikat vorlegen können?
Artikel 4 enthält keine universelle Zertifikatspflicht. Ein Teilnahme-Zertifikat kann die interne Nachvollziehbarkeit einer Schulungsmaßnahme unterstützen.

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